Stimmrechtsalter 16

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Um was geht es?

Beim Stimm- und Wahlrecht wird zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden. Aktives Stimm- und Wahlrecht bedeutet, dass an einer Abstimmung oder Wahl teilgenommen werden kann. Beim passiven Wahlrecht geht es darum, dass eine Person in ein Gremium (z.B. in ein Parlament) gewählt werden kann.  In der Schweiz erhalten Personen das Stimm- und Wahlrecht mit ihrem 18. Geburtstag; ab dann dürfen sie abstimmen, wählen und gewählt werden.

Das Stimm- und Wahlrecht kennt diverse Einschränkungen. Diese haben sich über die Zeit verändert und sich gesellschaftlichen Entwicklungen anpasst. So gab es früher z.B. Einschränkungen aufgrund des Vermögens. Auch aufgrund des Geschlechts war das Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz lange eingeschränkt. So dürfen Frauen erst seit 1971 auf nationaler Ebene abstimmen, wählen und gewählt werden. Bis heute kennen wir in der Schweiz Einschränkungen aufgrund der Nationalität, das heisst, dass nur Schweizer:innen auf nationaler Ebene abstimmen, wählen und gewählt werden dürfen. Ebenfalls gibt es ein Mindestalter, dass erreicht werden muss, um diese Rechte zu erhalten.

Auch die Einschränkung des Stimm- und Wahlrechts aufgrund des Alters hat sich mit der Zeit verändert. Bei der Gründung des Bundesstaats Schweiz 1848 lag das Stimmrechtsalter bei 20 Jahren. Die Bemühungen, das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre zu senken, kamen mit der 68-er Bewegung auf. Eine parlamentarische Initiative zur Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalter 18 scheiterte 1979 jedoch knapp in einer nationalen Volksabstimmung. Die Befürworter:innen engagierten sich in den Kantonen weiter. In den folgenden Jahren senkten 16 Kantone das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre, bis es 1991 zu einer weiteren eidgenössischen Abstimmung kam. Dieses Mal wurde das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 mit 72,7 % klar angenommen. Seit einiger Zeit wird nun diskutiert das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 16 Jahre hinabzusetzen. Bei den meisten bisherigen Vorlagen zum Stimmrechtsalter 16 ging es um das aktive Stimmrecht der Jugendlichen.

Die Schweiz ist föderal organisiert. Das bedeutet, der Bund, die Kantone und die Gemeinden teilen sich die Verantwortung und Umsetzung der öffentlichen Aufgaben. Deshalb werden Entscheide je nach Thema auf nationaler, kantonaler oder kommunaler Ebene getroffen. So kann auch das Stimm- und Wahlrechtsalter auf nationaler und kantonaler Ebene unterschiedlich geregelt sein. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen auf nationaler und kantonaler Ebene aufgezeigt. Je nach Kantonsverfassung gibt es auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit das Stimm- und Wahlrechtsalter festzulegen, auf diese Fälle wird hier aber nicht weiter eingegangen.

National

Bereits 1999 gab es eine parlamentarische Initiative der Nationalrätin Ursula Wyss, um das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken, welche jedoch, wegen eines Kompromissvorschlags, zurückgezogen wurde. Zuletzt reichte Nationalrätin Sibel Arslan 2019 eine parlamentarische Initiative (19.415) ein, um das aktive Stimmrechtsalter national auf 16 Jahre zu senken. Die zuständige Nationalratskommission (SPK-N) schickte den Entwurf der Verfassungsänderung in die Vernehmlassung. Während einige Kantone (z. B. AR, GL) zustimmten, lehnten andere (z. B. AG, AI) die Änderung ab. Das Jugendparlament Kanton Bern und der Junge Rat Basel-Stadt nahmen ebenfalls an der Vernehmlassung teil und sprachen sich für ein tieferes Stimmrechtsalter aus. Ebenso haben sich viele Verbände und Organisationen, insbesondere solche, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, für die Verfassungsänderung ausgesprochen.

Auch im Parlament gab es Uneinigkeit: Der Nationalrat stimmte der Vorlage mehrfach zu, doch die zuständige Kommission des Nationalrates (SPK-N) lehnte die Vorlage wiederholt ab. Schliesslich entschied der Nationalrat mit 106 zu 84 Stimmen, die Initiative abzuschreiben.  Damit bleibt das Stimmrechtsalter national vorerst bei 18 Jahren.

Kantonal

In vielen Kantonen gab es bereits Diskussionen, Vorstösse oder Initiativen zum Stimmrechtsalter 16. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die aktuellsten Vorstösse und wird laufend aktualisiert. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass für alle politische Prozesse immer der aktuelle Stand vorliegt. Wenn nicht explizit erwähnt, handelt es sich jeweils um Vorlagen, die nur das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter betreffen.

Aargau

Am 24.November  2024 wurde eine Initiative für das Stimmrechtsalter 16 mehrerer Jungparteien mit 7 % von der Stimmbevölkerung abgelehnt.

Appenzell Ausserrhoden

In Appenzell Ausserrhoden wurde die Kantonsverfassung komplett überarbeitet. Zunächst war geplant, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken und auch Ausländer:innen ein Stimmrecht zu geben. Die Senkung des Stimmrechtsalters wurde jedoch aus dem Entwurf entfernt. Im November 2025 stimmt die Bevölkerung daher nur darüber ab, ob Ausländer:innen im Kanton das Stimmrecht erhalten sollen.

Baselland

2018 wurde die Initiative «Stimmrecht mit 16» in Baselland mit 5 % Nein-Stimmen abgelehnt.

Basel-Stadt

Zurzeit wird erneut über die Einführung des Stimmrechtsalters 16 debattiert. Der Regierungsrat schlug dem Grossen Rat im Herbst 2025 vor, das Mindestalter für das Stimm- und Wahlrecht bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen auf 16 Jahre zu senken. Zuletzt lehnte die Bevölkerung 2009 das Stimmrechtsalter 16 mit einem Nein-Stimmenanteil von 72 % Die Basler Regierung sowie der Grosse Rat hatten sich davor dafür ausgesprochen.

Bern

Am 25. September 2022 sprach sich die Berner Stimmbevölkerung gegen das Stimmrechtsalter 16 aus. Der Nein-Stimmenanteil betrug 67,2 %. Der Grosse Rat hatte die entsprechende Motion mit 83 zu 66 Stimmen Die Regierung hingegen beantragte die Ablehnung der Vorlage.

Freiburg

Der Grosse Rat entschied 2010 gegen das Stimmrechtsalter 16.

Genf

Die Kommission für politische Rechte des Grossen Rates hat sich mit einem Gesetzesentwurf zum Stimmrechtsalter 16 beschäftigt und gemeinsam mit 250 Jugendlichen des Kantons darüber debattiert. Die Jugendlichen stimmten der Senkung des Stimmrechtsalters knapp zu. Im September 2022 lehnte der Grosse Rat in Genf die Vorlage jedoch ab.

Glarus

Seit 2007 ist Glarus der einzige Kanton mit einem aktiven Stimmrechtsalter von 16 Jahren. Damit wird Glarus immer wieder als Referenz verwendet, wenn es darum geht, wie sich ein Stimmrechtsalterssenkung auswirken kann. Der Mediensprecher des Kanton Glarus zieht ein positives Fazit. Er sagt aber auch, dass keine tiefgreifende Veränderung festzustellen ist. Die Annahme des Stimmrechtsalter 16 hängt auch mit der Art der Abstimmung Im Kanton Glarus werden Entscheidungen an der Landsgemeinde gefällt. Das heisst, an einer Versammlung unter freiem Himmel, bei welcher per Handheben abgestimmt wird. Bei einer Landsgemeinde kann sich eine andere Dynamik entwickeln als bei einer Abstimmung per Brief.

Graubünden

2019 reichte die Jugendsession Graubünden eine Petition zum Stimmrechtsalter 16 ein. Das wurde in der Überarbeitung der Kantonsverfassung aufgegriffen, welche vom Parlament 2022 angenommen wurde. Da es um eine Teilrevision der Kantonsverfassung geht, wird schliesslich die Bevölkerung über diese Änderung entscheiden. Zu dieser Abstimmung kommt es am 27.Septemeber 2026.

Jura

Das Parlament im Kanton Jura lehnte 2020 einen Vorstoss zum Stimmrechtsalter 16 mit 32 zu 24 Stimmen ab, nachdem die Regierung diesen unterstützt hatte.

Luzern

Vier Jungparteien lancierten gemeinsam eine kantonale Volksinitiative zum Stimmrechtsalter 16. Die Luzerner Bevölkerung lehnte diese im Februar 2025 mit 79.1 % Der Luzerner Kantonsrat hatte sich zuvor knapp (mit 58 zu 61 Stimmen) gegen ein Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen.

Neuenburg

2020 scheiterte eine Vorlage zum Stimmrechtsalter bei der Volksabstimmung mit einem 5 % Nein-Stimmenanteil.

Schaffhausen

Das Parlament stimmte 2019 mit 29 zu 22 Stimmen gegen das Stimmrechtsalter 16.

Schwyz

Das Parlament lehnt 2021 einen Vorstoss zum Stimmrechtsalter 16 deutlich ab (62 zu 29 Stimmen).

Solothurn

Der Kantonsrat lehnte 2020 einen Vorstoss ab, die Kantonsverfassung so anzupassen, dass Gemeinden die Möglichkeit gehabt hätten, das Stimm- und Wahlrechtsalter in kommunalen Angelegenheiten auf 16 Jahre zu senken.

St. Gallen

Der Kantonsrat trat 2020 nicht auf eine Motion ein (74 zu 30 Stimmen), die das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre herabsetzen wollte. 2021 lehnte die Regierung ausserdem eine Motion ab, die es den Gemeinden ermöglichen sollte, das Stimmrechtsalter kommunal auf 16 Jahre herabzusetzen.

Thurgau

Eine Motion zum Stimmrechtsalter 16 wurde vom Grossen Rat 2019 mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt.

Tessin

2020 gab es eine parlamentarische Initiative zur Einführung des passiven und aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters 16, der aber

Uri

2021 hat das Stimmvolk die Vorlage zum Stimmrechtsalter 16 entgegen der Empfehlung der Regierung und des Parlamentes erneut abgelehnt. Mit einem Nein-Stimmenanteil von 4 % ist das Resultat deutlich ausgefallen, wenn auch weniger hoch als bei der letzten Abstimmung zum Thema im Jahr 2009 (79.9 % Nein-Anteil).

 

Waadt

Eine Motion zum Stimmrechtsalter 16 wurde 2021 vom Waadtländer Grossen Rat äusserst knapp (mit 71 zu 70 Stimmen).

Zug

Die Zuger Regierung lehnte 2021 eine Motion zum Stimmrechtsalter 16 ab.

Zürich

Am 15. Mai 2022 hat die Zürcher Stimmbevölkerung die Vorlage zum Stimmrechtsalter 16 mit einem 64,76 % Nein-Stimmenanteil.

International

Mehrere Länder kennen das Stimmrechtsalter 16. In diesen Ländern handelt es sich grösstenteils um ein Wahlrecht, da die direkte Demokratie weniger ausgeprägt ist als in der Schweiz.

Weitere Länder kennen das Wahlrechtsalter auf sub- oder supranationalem Level:

  • Auf regionaler Ebene können 16- und 17-Jährige seit 2015 in Schottland und seit 2019 in Wales sowie auf den Kanalinseln bei regionalen Wahlen teilnehmen. Die britische Regierung verfolgt zurzeit Pläne, das Wahlrechtsalter für das gesamte Vereinigte Königreich auf 16 Jahre zu senken. 16-jährige können auch in Estland auf kommunaler Ebene wählen gehen, ebenso in zehn deutschen Bundesländern. In Israel können 17-jährige auf regionaler Ebene wählen.
  • Bei den letzten EU-Wahlen 2024 konnten junge Menschen ab 16 Jahren in Österreich, Malta, aber auch Deutschland und Belgien wählen gehen. In Griechenland gilt auch bei den EU-Wahlen das Wahlrechtsalter 17.

In gewissen Ländern werden das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht getrennt vergeben. Italiener:innen können zum Beispiel ab 18 Jahren wählen, gewählt werden können sie erst mit 25 Jahren. Auch Bulgarien, Zypern, Estland, Tschechien, Irland, Polen und viele weitere vergeben diese Rechte getrennt.

Was spricht laut Forschungsergebnissen für oder gegen das Stimm- und Wahlrechtsalter 16?

Politisches Interesse von Jugendlichen

Auf die Frage, wie gross das politische Interesse von Jugendlichen ist, wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen unterschiedliche Antworten gefunden:

  • Eine Studie im Kanton Glarus, wo 16- und 17-Jährige das Stimm- und Wahlrecht haben, zeigt, dass diese Altersklasse durchschnittlich weniger an Politik interessiert ist als der Rest der Bevölkerung. Insbesondere gilt dies auf Gemeindeebene.
  • Auf der anderen Seite gibt es aber auch mehrere Studien, die zeigen, dass das politische Interesse von 16-17-Jährigen ähnlich ausfällt wie jenes der 18-21-Jährigen. Für Österreich, das das nationale Wahlrechtsalter 16 kennt, wurde bei unter 18-Jährige tendenziell gar ein grösseres Interesse an politischer Beteiligung gefunden, als bei den 18-bis 21-jährigen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass die jüngere Gruppe über die Schule und Eltern besser erreichbar ist.
  • Aktuelle Erkenntnisse aus der Schweiz zu diesem Thema zeigen, dass 16- und 17-jährige Schweizer Bürger:innen ebenso politisch interessiert sind wie 18- bis 25-Jährige. Im Vergleich dieser zwei Altersgruppen konsumiert die jüngere Gruppe sogar mehr politische Informationen. Des Weiteren ist ihre Einstellungen zum Wählen als Bürger:innenpflicht vergleichbar mit der, der älteren Gruppe.

Können minderjährige Jugendliche ihre Interessen in Wahlen angemessen vertreten?

  • Forschungsergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit 16 Jahren ihre Interessen bei Wahlen stimmig abbilden und mehrheitlich Personen wählen, die ihre Interessen vertreten. Ihre Fähigkeiten diesbezüglich sind nicht schlechter als jene von älteren Personen. Insgesamt deutet die Studie darauf hin, dass ein Stimmrechtsalter von 16 Jahren keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Demokratie hat.
  • Entgegen der Befürchtung, Jugendliche würden alle gleich abstimmen, wurde gezeigt, dass sie ebenso vielfältig denken wie ältere Personen.

Einfluss des Stimmrechtsalter 16

  • Eine vergleichende Studie mit fünf Ländern stellt fest, dass die Wahlbeteiligung in Ländern mit Stimm- und Wahlrechtsalter 16 höher ist als in den anderen Ländern.
  • Das Stimm- und Wahlrecht mit 16 Jähren fällt zudem in eine Lebensphase, in der Staatskundeunterricht noch präsent ist und Jugendliche noch mehr in einem partizipationsfördernden Kontext, sei dies durch die Schule oder die Eltern, eingebunden sind.
  • Es zeigte sich ausserdem, dass das eigene Wahlrecht sowie die aktive Teilnahme an Wahlen das politische Interesse fördern.

Weitere Argumente

Balance in der Demokratie

Das Medianalter der Stimmenden in der Schweiz nähert sich den 60 Jahren. Zum einen, weil mehr ältere als jüngere Menschen in der Schweiz leben. Zum anderen, weil die ältere Bevölkerung häufiger wählen und abstimmen geht als die jüngere Bevölkerung. Eine Absenkung des Stimmrechtsalters könnte dafür sorgen, diesem Ungleichgewicht etwas gegenzusteuern.

 

Jugendliche sollen Verantwortung übernehmen können

Jugendliche müssen bereits mit 16 Jahren wichtige Entscheide treffen, wie beispielsweise die Berufswahl. Auch juristisch haben sie weitgehende Pflichten und Rechte, weshalb sie auch politische Verantwortung übernehmen können sollen. Es gibt momentan viele existentielle Fragen, die vor allem die jüngeren Generationen lange beschäftigen werden. Insbesondere da sollen sie mitentscheiden und Verantwortung übernehmen können.

 

Keine Nachteile

Studien zeigen weder für die Gesellschaft noch für die Jugendlichen Nachteile, die sich aus dem Stimmrechtsalters 16 ergeben. Im Gegenteil:  einem tieferen Stimm- und Wahlrechtsalter wird eine demokratiefördernde Wirkung zugeschrieben, wenn es von gezielten und effektiven Massnahmen begleitet wird.

 

Noch nicht mündig, aber stimmberechtigt

Heute sind Jugendliche mit 18 Jahren volljährig und mündig. Mit der Mündigkeit erhalten Jugendliche Rechte (z.B. das Wahlrecht) und Pflichten (z.B. die Steuerpflicht). Mit dem Stimmrechtsalter 16 wären Jugendliche bereits mit 16 Jahren politisch mündig, in den anderen Bereichen aber weiterhin noch nicht. Diese Trennung ist nicht sinnvoll.

Breite Ablehnung

Frühere Vorstösse zur Absenkung des Stimmrechtsalters wurden in Volksabstimmungen und Parlamenten meist abgelehnt (s. Übersicht der Kantone oben). Laut einer Umfrage lehnte auch eine Mehrheit der minderjährigen Jugendlichen eine Absenkung des Stimm- und Wahlrechtalters ab. Insgesamt 59 % der Personen in dieser Altersgruppe unterstützten 2015 die geltende Regelung des Stimmrechtsalters 18.

 

Aktives und passives Wahlrecht nur zusammen

Bisher wurde meist über das aktive Stimm- und Wahlrecht diskutiert. Das bedeutet, dass Personen stimmen und wählen können. Das passive Wahlrecht hingegen ist die Möglichkeit sich selbst zur Wahl zu stellen. Diese Trennung des aktiven und passiven Stimm– und Wahlrechts ist inkonsequent.

24 Julia Kopf

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