Stimmrechtsalter 16
Um was geht es?
Beim Stimm- und Wahlrecht wird zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden. Aktives Stimm- und Wahlrecht bedeutet, dass an einer Abstimmung oder Wahl teilgenommen werden kann. Beim passiven Wahlrecht geht es darum, dass eine Person in ein Gremium (z.B. in ein Parlament) gewählt werden kann. In der Schweiz erhalten Personen das Stimm- und Wahlrecht mit ihrem 18. Geburtstag; ab dann dürfen sie abstimmen, wählen und gewählt werden.
Das Stimm- und Wahlrecht kennt diverse Einschränkungen. Diese haben sich über die Zeit verändert und sich gesellschaftlichen Entwicklungen anpasst. So gab es früher z.B. Einschränkungen aufgrund des Vermögens. Auch aufgrund des Geschlechts war das Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz lange eingeschränkt. So dürfen Frauen erst seit 1971 auf nationaler Ebene abstimmen, wählen und gewählt werden. Bis heute kennen wir in der Schweiz Einschränkungen aufgrund der Nationalität, das heisst, dass nur Schweizer:innen auf nationaler Ebene abstimmen, wählen und gewählt werden dürfen. Ebenfalls gibt es ein Mindestalter, dass erreicht werden muss, um diese Rechte zu erhalten.
Auch die Einschränkung des Stimm- und Wahlrechts aufgrund des Alters hat sich mit der Zeit verändert. Bei der Gründung des Bundesstaats Schweiz 1848 lag das Stimmrechtsalter bei 20 Jahren. Die Bemühungen, das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre zu senken, kamen mit der 68-er Bewegung auf. Eine parlamentarische Initiative zur Einführung des Stimm- und Wahlrechtsalter 18 scheiterte 1979 jedoch knapp in einer nationalen Volksabstimmung. Die Befürworter:innen engagierten sich in den Kantonen weiter. In den folgenden Jahren senkten 16 Kantone das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre, bis es 1991 zu einer weiteren eidgenössischen Abstimmung kam. Dieses Mal wurde das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 mit 72,7 % klar angenommen. Seit einiger Zeit wird nun diskutiert das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 16 Jahre hinabzusetzen. Bei den meisten bisherigen Vorlagen zum Stimmrechtsalter 16 ging es um das aktive Stimmrecht der Jugendlichen.
Die Schweiz ist föderal organisiert. Das bedeutet, der Bund, die Kantone und die Gemeinden teilen sich die Verantwortung und Umsetzung der öffentlichen Aufgaben. Deshalb werden Entscheide je nach Thema auf nationaler, kantonaler oder kommunaler Ebene getroffen. So kann auch das Stimm- und Wahlrechtsalter auf nationaler und kantonaler Ebene unterschiedlich geregelt sein. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen auf nationaler und kantonaler Ebene aufgezeigt. Je nach Kantonsverfassung gibt es auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit das Stimm- und Wahlrechtsalter festzulegen, auf diese Fälle wird hier aber nicht weiter eingegangen.
National
Bereits 1999 gab es eine parlamentarische Initiative der Nationalrätin Ursula Wyss, um das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken, welche jedoch, wegen eines Kompromissvorschlags, zurückgezogen wurde. Zuletzt reichte Nationalrätin Sibel Arslan 2019 eine parlamentarische Initiative (19.415) ein, um das aktive Stimmrechtsalter national auf 16 Jahre zu senken. Die zuständige Nationalratskommission (SPK-N) schickte den Entwurf der Verfassungsänderung in die Vernehmlassung. Während einige Kantone (z. B. AR, GL) zustimmten, lehnten andere (z. B. AG, AI) die Änderung ab. Das Jugendparlament Kanton Bern und der Junge Rat Basel-Stadt nahmen ebenfalls an der Vernehmlassung teil und sprachen sich für ein tieferes Stimmrechtsalter aus. Ebenso haben sich viele Verbände und Organisationen, insbesondere solche, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, für die Verfassungsänderung ausgesprochen.
Auch im Parlament gab es Uneinigkeit: Der Nationalrat stimmte der Vorlage mehrfach zu, doch die zuständige Kommission des Nationalrates (SPK-N) lehnte die Vorlage wiederholt ab. Schliesslich entschied der Nationalrat mit 106 zu 84 Stimmen, die Initiative abzuschreiben. Damit bleibt das Stimmrechtsalter national vorerst bei 18 Jahren.
Kantonal
In vielen Kantonen gab es bereits Diskussionen, Vorstösse oder Initiativen zum Stimmrechtsalter 16. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die aktuellsten Vorstösse und wird laufend aktualisiert. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass für alle politische Prozesse immer der aktuelle Stand vorliegt. Wenn nicht explizit erwähnt, handelt es sich jeweils um Vorlagen, die nur das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter betreffen.
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Baselland
Basel-Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Zug
Zürich
International
Mehrere Länder kennen das Stimmrechtsalter 16. In diesen Ländern handelt es sich grösstenteils um ein Wahlrecht, da die direkte Demokratie weniger ausgeprägt ist als in der Schweiz.
- In Europa kennen auf nationaler Ebene bisher Österreich und Malta das Wahlrechtsalter 16. In Griechenland ist das nationale Wahlrechtsalter bei 17 festgesetzt.
- Weltweit dürfen 16-jährige auch in Brasilien, Argentinien, Ecuador, Nicaragua und Kuba sowie in Indonesien und Nord-Korea ab 17 Jahren wählen gehen. Allerdings ist keines dieser Länder eine volle Demokratie, und mache gelten gar als hybride oder autoritäre Staaten.
Weitere Länder kennen das Wahlrechtsalter auf sub- oder supranationalem Level:
- Auf regionaler Ebene können 16- und 17-Jährige seit 2015 in Schottland und seit 2019 in Wales sowie auf den Kanalinseln bei regionalen Wahlen teilnehmen. Die britische Regierung verfolgt zurzeit Pläne, das Wahlrechtsalter für das gesamte Vereinigte Königreich auf 16 Jahre zu senken. 16-jährige können auch in Estland auf kommunaler Ebene wählen gehen, ebenso in zehn deutschen Bundesländern. In Israel können 17-jährige auf regionaler Ebene wählen.
- Bei den letzten EU-Wahlen 2024 konnten junge Menschen ab 16 Jahren in Österreich, Malta, aber auch Deutschland und Belgien wählen gehen. In Griechenland gilt auch bei den EU-Wahlen das Wahlrechtsalter 17.
In gewissen Ländern werden das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht getrennt vergeben. Italiener:innen können zum Beispiel ab 18 Jahren wählen, gewählt werden können sie erst mit 25 Jahren. Auch Bulgarien, Zypern, Estland, Tschechien, Irland, Polen und viele weitere vergeben diese Rechte getrennt.
Was spricht laut Forschungsergebnissen für oder gegen das Stimm- und Wahlrechtsalter 16?
Politisches Interesse von Jugendlichen
Auf die Frage, wie gross das politische Interesse von Jugendlichen ist, wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen unterschiedliche Antworten gefunden:
- Eine Studie im Kanton Glarus, wo 16- und 17-Jährige das Stimm- und Wahlrecht haben, zeigt, dass diese Altersklasse durchschnittlich weniger an Politik interessiert ist als der Rest der Bevölkerung. Insbesondere gilt dies auf Gemeindeebene.
- Auf der anderen Seite gibt es aber auch mehrere Studien, die zeigen, dass das politische Interesse von 16-17-Jährigen ähnlich ausfällt wie jenes der 18-21-Jährigen. Für Österreich, das das nationale Wahlrechtsalter 16 kennt, wurde bei unter 18-Jährige tendenziell gar ein grösseres Interesse an politischer Beteiligung gefunden, als bei den 18-bis 21-jährigen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass die jüngere Gruppe über die Schule und Eltern besser erreichbar ist.
- Aktuelle Erkenntnisse aus der Schweiz zu diesem Thema zeigen, dass 16- und 17-jährige Schweizer Bürger:innen ebenso politisch interessiert sind wie 18- bis 25-Jährige. Im Vergleich dieser zwei Altersgruppen konsumiert die jüngere Gruppe sogar mehr politische Informationen. Des Weiteren ist ihre Einstellungen zum Wählen als Bürger:innenpflicht vergleichbar mit der, der älteren Gruppe.
Können minderjährige Jugendliche ihre Interessen in Wahlen angemessen vertreten?
- Forschungsergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit 16 Jahren ihre Interessen bei Wahlen stimmig abbilden und mehrheitlich Personen wählen, die ihre Interessen vertreten. Ihre Fähigkeiten diesbezüglich sind nicht schlechter als jene von älteren Personen. Insgesamt deutet die Studie darauf hin, dass ein Stimmrechtsalter von 16 Jahren keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Demokratie hat.
- Entgegen der Befürchtung, Jugendliche würden alle gleich abstimmen, wurde gezeigt, dass sie ebenso vielfältig denken wie ältere Personen.
Einfluss des Stimmrechtsalter 16
- Eine vergleichende Studie mit fünf Ländern stellt fest, dass die Wahlbeteiligung in Ländern mit Stimm- und Wahlrechtsalter 16 höher ist als in den anderen Ländern.
- Das Stimm- und Wahlrecht mit 16 Jähren fällt zudem in eine Lebensphase, in der Staatskundeunterricht noch präsent ist und Jugendliche noch mehr in einem partizipationsfördernden Kontext, sei dies durch die Schule oder die Eltern, eingebunden sind.
- Es zeigte sich ausserdem, dass das eigene Wahlrecht sowie die aktive Teilnahme an Wahlen das politische Interesse fördern.
Weitere Argumente
Balance in der Demokratie
Jugendliche sollen Verantwortung übernehmen können
Keine Nachteile
Noch nicht mündig, aber stimmberechtigt
Breite Ablehnung
Aktives und passives Wahlrecht nur zusammen
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